Ihre Wohnungen werden über eine zentrale Heizungsanlage mit Wärme und Warmwasser versorgt?

Dann besteht für Sie die Verpflichtung, die daraus resultierenden Kosten entsprechend der Heizkostenverordnung zu verteilen.


Die dafür erforderliche Messtechnik wie

können wir Ihnen zur Miete oder zum Kauf anbieten.

Bei Anmietung der Geräte  haben Sie die Möglichkeit, die Mietkosten auf die Nutzer umzulegen.

Als zusätzliche Dienstleistung sorgen wir während der Mietzeit für die jährliche Überprüfung der Funktionsfähigkeit und für den kostenlosen Austausch der Geräte im Falle eines von uns zu vertretenden Defektes.

Ein auf Ihre Immobilie zugeschnittes Angebot unterbereiten wir Ihnen gern nach Besichtigung.